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Erfassung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Unternehmen und Kommunen in Deutschland sind aufgefordert, ihre Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie (EDL-Richtlinie) offiziell zu melden. Das Angebot , solche Energieeffizienzmaßnahmen zu erfassen, gehört zu den Aktivitäten der dena zur Unterstützung der nationalen Umsetzung der EDL-Richtlinie.
Was geschieht mit den erfassten Informationen?
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aller Daten der gemeldeten Energieeffizienzmaßnahmen dient der Abbildung, Bewertung und statistischen Aufbereitung des Markts für Energieeffizienzmaßnahmen und Energiedienstleistungen in Deutschland. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem alle Daten zur Verfügung gestellt werden, wird mit diesem Instrument den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie gerecht.
Mit der Meldung von Maßnahmen ist keine Beantragung oder Bewilligung von Fördermitteln verbunden. Fördermittelübersichten finden sich auf den Internetseiten von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium.
Welche Energieeffizienzmaßnahmen können erfasst werden?
Erfasst werden solche Maßnahmen, die nach 1995 in Deutschland bereits umgesetzt wurden oder z. Zt. noch realisiert werden und unmittelbar oder mittelbar auf Endenergieeinsparungen abzielen.
Als Energieeffizienzmaßnahmen zählen Maßnahmen, mit denen gesetzliche Mindeststandards (z.B. EnEV-Vorgaben) übererfüllt und so Endenergieeinsparungen erzielt werden. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen erfasst, die nicht oder nicht exakt quantifizierbare Energieeinsparungen bewirken (z.B. Informations- und Qualifikationsmaßnahmen).
Good Practice Energieeffizienz.
Energieeffizienzprojekte aus der Praxis durch die dena zur Nachahmung empfohlen.
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