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Maßnahmen der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz.
Die nationale Umsetzung der EU-EDL-RL regelt in Deutschland das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das im November 2010 in Kraft getreten ist. Die Zielerreichung in Deutschland überprüft die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), zu deren Aufgaben auch die Erstellung der nationalen Energieeffizienzaktionspläne (NEEAP’s) gehört.
Mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) soll in erster Linie der Markt für Energieeffizienz und Energiedienstleistungen entwickelt und gefördert werden. Im Fokus steht dabei der der Endkunde, der besser über seinen Endenergieverbrauch und mögliche Energieeffizienzmaßnahmen und -dienstleistungen aufgeklärt werden soll. Eine verstärkte Informationspflicht obliegt auch den Energieversorgungsunternehmen (EVU’s), die die Energieeffizienz beim Endkunden durch Beratung und Information voranbringen sollen. Dem öffentlichen Sektor, kommt laut EDL-G eine Vorbildfunktion im Rahmen der Energieeffizienzsteigerung zu.
Weitere Informationen zum EDL-G.
Nach den Vorgaben der EU-EDL-RL müssen die EU-Mitgliedstaaten eine oder mehrere Stellen benennen, die die Gesamtverantwortung für die Aufsicht über die Erreichung der in der Richtlinie festgelegten Ziele tragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat entschieden, die Aufgaben in einer Stelle zu bündeln und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übertragen. Im BAFA wurde dafür die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eingerichtet, der mit In-Kraft-Treten des EDL-G im November 2010 diese Aufgaben auch per Gesetz zugewiesen wurde. Zu den Tätigkeiten des BfEE gehören Beobachtung von, Information und Bericht über den Markt für Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen.
Weitere Informationen zur BfEE.
Mit dem nationalen Energieeffizienzaktionsplan (NEEAP) müssen die EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission ihre Politik zur Umsetzung der EU-EDL-RL darstellen und darlegen, mit welchen Strategien und Anstrengungen sie die Ziele der EU-EDL-RL erreichen wollen und wo sie bezüglich Zielerreichung stehen. Der NEEAP enthält eine Bestandsaufnahme der bereits existierenden Maßnahmen und benennt Zwischen- sowie Abschlussziele aller Bemühungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-EDL-RL. Aus dem Ziel, die Effizienz der Endenergienutzung zu steigern sowie die Energiedienstleistungsmärkte zu entwickeln und zu fördern, leiten sich die entsprechenden konkreten Inhalte des Aktionsplans ab.
Weitere Informationen zum NEEAP 2007 und NEEAP 2011.
Der deutsche Ansatz zur Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen und Energieeffizienz ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Instrumenten, Maßnahmen und Akteuren. Europäische und deutsche ordnungsrechtliche Instrumente geben den Rahmen. Marktbasierte Elemente zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Realisierung von Energieeinsparungen bei den Endverbrauchern werden durch Anreize (wie Fördermittelangebote) sowie Informations- und Beratungsangebote ergänzt und sollen Endenergienutzer (Unternehmen, private Verbraucher, öffentliche Hand) in die Lage versetzen Energieeffizienzpotenziale aus eigenem Antrieb zu erschließen.

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