Hauptinhalt
Regelwerk Energieeffizienz.
Die Richtlinien der EU definieren den für alle Mitgliedstaaten geltenden Rahmen. Bei der Umsetzung der Richtlinien ist die Orientierung an vorbildlichen Projekten und ausgereiften Standards ein erfolgversprechender Weg. Grenz- und Schwellenwerte für den Endenergieverbrauch werden u.a. durch die gesetzlichen Mindestanforderungen definiert und müssen eingehalten werden.
In Deutschland werden zahlreiche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, um das Energieeinsparziel der Bundesregierung zu realisieren. Alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des Endenergieverbrauchs müssen ineinander greifen und zusammenwirken. Dabei sind alle Akteure gefordert, innovative Projekte zu entwickeln und den wirtschaftlichen Nutzen von Energieeffizienzmaßnahmen unter Beweis zu stellen.
Die Mitgliedstaaten der EU haben sich verpflichtet, ihren Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 20 % zu verringern. Die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates unterstützun die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und begleiten die Mitgliedstaaten auf ihrem Weg zu mehr Energieeffizienz. Im Fokus der hier genannten Richtlinien steht die Erreichung des "20-20-20-Ziels" durch entsprechende Maßnahmen in allen Energieverbrauchsbereichen.
weiter
EU-Verordnungen können sich an die Europäische Union selbst, an die EU-Mitgliedstaaten oder an die Bürger der Mitgliedstaaten richten. In jedem Fall sind sie EU-weit rechtsverbindlich. EU-Verordnungen sind gemäß Art. 288 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union allgemeingültige Rechtsakte und müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden - eine modifizierte Anwendung in einzelnen Mitgliedstaaten ist also nicht möglich. EU-Verordnungen treten kurz nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Übergangsfristen bis zur vollständigen Umsetzung der Verordnung variieren von Produktgruppe zu Produktgruppe.
weiter
Ende 2006 hat sich die EU verpflichtet, bis zum Jahr 2020 20% ihres jährlichen Verbrauchs an Primärenergie einzusparen. Um dieses Ziel zu erreichen, mobilisiert sie die Bürger, die öffentlichen Entscheidungsträger und die Marktakteure und legt unter anderem Mindestnormen für die Energieeffizienz sowie Regeln zur Kennzeichnung von Produkten, Dienstleistungen und Infrastrukturen fest.
weiter