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letzte Änderung: 08.09.10 

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Das Energiedienstleistungsgesetz.

Das künftige Gesetz ist ein zentrales Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Es soll die europäische EDL-Richtlinie marktorientiert in nationales Recht umsetzen. Neben den Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz (IEKP) und der neuen Vergabeverordnung (VVO) wird das künftige Energiedienstleisungsgesetz ebenfalls dazu beitragen, die Ziele der EDL-Richtlinie zu erreichen.

Im April hat die Bundesregierung einen Entwurf für das künftige Gesetz beschlossen, der im Juni vom Wirtschaftausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf soll im September 2010 abschließend im Bundesrat behandelt werden.

21.4.2010: Entwurf der Bundesregierung für ein Energiedienstleistungsgesetz

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert für das Jahr 2017 festzulegen.
  • Energieversorgungsunternehmen sollen verpflichtet werden, zur Entwicklung und Förderung des Markts für Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen beizutragen. Dazu sollen vorrangig Informationspflichten über Maßnahmen und Angebote sowie ggf. die Sorgepflicht für ein ausreichendes Angebot an Energieaudits dienen.
  • Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, d. h. von Bund, Ländern und Gemeinden, bei der Steigerung der Energieeffizienz soll in Regelungen festgehalten werden, die z. B. Energieeinsparungen im Gebäudebereich unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit als gutes Beispiel hervorheben.
  • Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtete Bundesstelle für Energieeffizienz soll mit weiteren Erfassungs- und Unterstützungsaufgaben beauftragt werden.

Weitere, über das künftige Energiedienstleistungsgesetz hinausgehende Maßnahmen der Bundesregierung sollen nach der Verabschiedung des Energiekonzepts sowie der Evaluierung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen werden.


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