Auf Grund abnehmender Ressourcen und steigender Rohstoffpreise wird  der effizientere Umgang mit Energie und Energieausweisen eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Dabei ist Energieeffizienz die sauberste, günstigste und sofort verfügbare Ressource. Die Steigerung der Energieeffizienz senkt die Kosten, vermindert die Abhängigkeit von Exportländern und löst erhebliche Investitionen für die heimische Wirtschaft aus. Energieeffizienz als eine der tragenden Säulen der Energiewende ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft ein zentraler Faktor, wie führende Energieberater darlegen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 2007 darauf verständigt, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % zu reduzieren. Aus Sicht der EU-Kommission besteht jedoch die Gefahr, dass das vorgegebene Ziel deutlich verfehlt wird. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission 2011 eine neue Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) initiiert, damit das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 doch noch erreicht werden kann.

Die neue Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG) die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, sieht zahlreiche Energieeffizienzaktivitäten vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen bzw. müssen. Die EU-EnEff-RL adressiert den Großteil der Energiewertschöpfungskette – von der Energieumwandlung über den -transport bis zur -nutzung.

Stand der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Die am 04. Dezember 2012 in Kraft getretene EU-Energieeffizienz-Richtlinie muss bis 05. Juni 2014 in die nationale Gesetzgebung überführt werden. Zusätzlich sind in der Energieeffizienz-Richtlinie zahlreiche Fristen vorgesehen – zum Teil liegen diese vor der Umsetzungsfrist der Richtlinie – zu denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission Mitteilungen über quantitative Ziele, energetische Kennzahlen oder strategische Ausrichtungen übermitteln müssen.

Das Ziel der EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Mit der neuen Energieeffizienz-Richtlinie wird ein neuer Rahmen für Maßnahmen geschaffen, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Ziel der EU – die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu steigern – erreicht und weitere Verbesserungen der Energieeffizienz nach 2020 vorbereitet werden. Erreicht werden soll dieses Ziel durch:

  • Festlegung nationaler Energieeffizienzziele für 2020
  • Sanierungsquote für Gebäude der Zentralregierung von 3 % p. Jahr
  • Verpflichtung zur Energieeinsparungen von 1,5 % p. Jahr
  • Steigerung der Energieeffizienz bei Umwandlung, Übertragung und Verteilung
  • Information und Motivation der Verbraucher

Die Marktakteure

Um die Zielvorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie zu erreichen, ist die Beteiligung aller Marktakteure notwendig, deren Zusammenarbeit und Interaktion einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leistet. In der EnEff-RL sind konkrete Vorgaben festgelegt, für Marktakteure entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette:

  • Bundesregierung und öffentliche Einrichtungen
  • Energieeinzelhandelsunternehmen
  • Energieverteiler
  • Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreiber
  • Energiedienstleister
  • Endkunden