Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu zentralen, in der Energieeffizienz-Richtlinie festgelegten Fristen, denen die Mitgliedstaaten nachkommen müssen, sowie den Stand der Umsetzung in Deutschland. Hier finden sie Energieberater und online Energieausweise
Fristen | Stand der Umsetzung |
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05. Dezember 2013 | |
Mitteilung des kumulierten Energieeinsparziels gemäß Artikel 7 für das Jahr 2020 inkl. Benennung von Maßnahmen zur Zielerreichung und Art der Zielerreichung (Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, strategische Maßnahmen und Instrumente der Zentralregierung oder Kombination der beiden Möglichkeiten). |
Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission ist erfolgt (vorläufig): Mitteilung der Bundesregierung zur Umsetzungsfrist am 5. Juni 2014 enthält neue Ziele zu Artikel 7: |
31. Dezember 2013 | |
Veröffentlichung einer Inventarliste der beheizten/gekühlten Gebäude(fläche) im Eigentum der Zentralregierung mit Angabe von Nutzfläche und Gebäudeenergieeffizienz. | Die Bundesregierung hat Ende 2013 vorläufige Zahlen gemeldet. Mitteilung |
30. April 2014 | |
Übermittlung einer Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in den nationalen Gebäudebestand oder über alternative Maßnahmen. |
Die Bundesregierung hat Ende April 2014 eine Strategie an die EU Kommission übermittelt. |
30. April 2014 | |
Übermittlung des Nationalen Energieeffi-zienzaktionsplans (3. NEEAP) mit Maßnahmen und erwarteten und erzielten Energieeinsparungen. |
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA ist verantwortlich für die Erarbeitung des 3. NEEAP. Der 3. NEEAP wurde am 18. Juni veröffentlicht. Zum NEEAP. |
05. Juni 2014 | |
Überführung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationale Gesetzgebung. Mitteilung über Sanktionen bei Nichteinhaltung nationaler Vorschriften gemäß Artikel 7 bis 11 und 18 (EnEff-Verpflichtung, Energieaudits, Verbrauchserfassung und -abrechnungen, EDL). Sicherstellung der Kosten-Nutzen-Analyse für Planung oder Modernisierung thermischer Stromerzeugungsanlagen, Industrieanlagen oder Fernwärme- und Fernkältenetze (ab 20 MW) (Artikel 14). |
2013 haben dazu verschiedene Fach- und Verbändeanhörungen u. a. im BMWi stattgefunden und es wurden verschiedene Studien vergeben. Mitteilung der Bundesregierung zum 05.Juni 2014 meldet die teilweise Umsetzung der Richtlinie. Fehlende Apekte sollen nachgemeldet werden. Am 31. Juli 2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des EDL-G veröffentlicht, in dem die Anforderungen des Artikel 8 der EED (Energieaudits) aufgenommen sowie weitere Bestimmungen und Fristen angepasst und aktualisiert wurden. Am 05. November 2014 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Dieser Gesetzentwurf enthält auch den oben genannten Entwurf zur Änderung des EDL-G. Zusätzlich hat die Bundesregierung eine “Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung (KNV-V)” zur Umsetzung von Artikel 14 der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. |
31. Dezember 2014 | |
Sicherstellung, dass Energie-Abrechnungsinformationen auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs basieren (Artikel 10). | Ernst & Young haben im Auftrag des BMWi Mitte 2013 die Studie „Kosten-Nutzen-Analyse „Roll-out Smart Meter“ veröffentlicht. Zurzeit werden geeignete Finanzierungsmodelle erörtert; eine Verordnung ist in Planung. |
31. Dezember 2015 | |
Mitteilung über Bewertung des Potenzials für den Einsatz der hocheffizienten KWK und der effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung (Artikel 14). | Das BMWi hat 2013 Prognos mit der Studie „Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung“ beauftragt. |