Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu zentralen, in der Energieeffizienz-Richtlinie festgelegten Fristen, denen die Mitgliedstaaten nachkommen müssen, sowie den Stand der Umsetzung in Deutschland. Hier finden sie Energieberater und online Energieausweise

Fristen Stand der Umsetzung
05. Dezember 2013
Mitteilung des kumulierten Energieeinsparziels gemäß Artikel 7 für das Jahr 2020 inkl. Benennung von Maßnahmen zur Zielerreichung und Art der Zielerreichung (Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen, strategische Maßnahmen und Instrumente der Zentralregierung oder Kombination der beiden Möglichkeiten).

Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission ist erfolgt (vorläufig):
– Endenergieeinsparziel bis 2020 in Höhe von 2.046,5 PJ,
– Strategische Maßnahmen in Höhe von ca. 460 PJ
Noch zu definierende Inhalte:
– weitere Maßnahmen zur Zielerreichung in Höhe von ca. 1.590 PJ
– Art der Zielerreichung.

Mitteilung der Bundesregierung zur Umsetzungsfrist am 5. Juni 2014 enthält neue Ziele zu Artikel 7:
– Endenergieeinsparziel bis 2020 in Höhe von 1.758 PJ,
– anrechenbare Einsparungen in Höhe von 1.468 PJ
Zur Mitteilung

31. Dezember 2013
Veröffentlichung einer Inventarliste der beheizten/gekühlten Gebäude(fläche) im Eigentum der Zentralregierung mit Angabe von Nutzfläche und Gebäudeenergieeffizienz. Die Bundesregierung hat Ende 2013 vorläufige Zahlen gemeldet.
Mitteilung
30. April 2014
Übermittlung einer Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in den nationalen Gebäudebestand oder über alternative Maßnahmen.

Die Bundesregierung hat Ende April 2014 eine Strategie an die EU Kommission übermittelt.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) hat Ecofys und dena mit der Studie „Untersuchung zur Umsetzung der Verpflichtungen gemäß Artikel 5 der Energieeffizienz-Richtlinie“ beauftragt (in Endabstimmung).
Die Studie ist fertig und soll zeitnah veröffentlicht werden.

30. April 2014
Übermittlung des Nationalen Energieeffi-zienzaktionsplans (3. NEEAP) mit Maßnahmen und erwarteten und erzielten Energieeinsparungen.

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA ist verantwortlich für die Erarbeitung des 3. NEEAP.

Der 3. NEEAP wurde am 18. Juni veröffentlicht. Zum NEEAP.

05. Juni 2014
Überführung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationale Gesetzgebung.
Mitteilung über Sanktionen bei Nichteinhaltung nationaler Vorschriften gemäß Artikel 7 bis 11 und 18 (EnEff-Verpflichtung, Energieaudits, Verbrauchserfassung und -abrechnungen, EDL).
Sicherstellung der Kosten-Nutzen-Analyse für Planung oder Modernisierung thermischer Stromerzeugungsanlagen, Industrieanlagen oder Fernwärme- und Fernkältenetze (ab 20 MW) (Artikel 14).

2013 haben dazu verschiedene Fach- und Verbändeanhörungen u. a. im BMWi stattgefunden und es wurden verschiedene Studien vergeben.
Es liegt noch kein veröffentlichter Arbeitsentwurf zu einem nationalen Energieeffizienzgesetz vor.

Mitteilung der Bundesregierung zum 05.Juni 2014 meldet die teilweise Umsetzung der Richtlinie. Fehlende Apekte sollen nachgemeldet werden.
Zur Onlinemeldung.

Am 31. Juli 2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des EDL-G veröffentlicht, in dem die Anforderungen des Artikel 8 der EED (Energieaudits) aufgenommen sowie weitere Bestimmungen und Fristen angepasst und aktualisiert wurden.
Zum Gesetzesentwurf.

Am 05. November 2014 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Dieser Gesetzentwurf enthält auch den oben genannten Entwurf zur Änderung des EDL-G.
Zum Gesetzesentwurf.

Zusätzlich hat die Bundesregierung eine “Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung (KNV-V)” zur Umsetzung von Artikel 14 der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen.
Zur Verordnung.

31. Dezember 2014
Sicherstellung, dass Energie-Abrechnungsinformationen auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs basieren (Artikel 10). Ernst & Young haben im Auftrag des BMWi Mitte 2013 die Studie „Kosten-Nutzen-Analyse „Roll-out Smart Meter“ veröffentlicht.
Zurzeit werden geeignete Finanzierungsmodelle erörtert; eine Verordnung ist in Planung.
31. Dezember 2015
Mitteilung über Bewertung des Potenzials für den Einsatz der hocheffizienten KWK und der effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung (Artikel 14). Das BMWi hat 2013 Prognos mit der Studie „Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung“ beauftragt.