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Das EU-Label.
Die EU-einheitliche Energieverbrauchskennzeichnung ist ein wichtiges ordnungspolitisches Instrument für die Markttransparenz. Das dafür verwendete EU-Label informiert über die Energieverbrauchseigenschaften von Haushaltsgeräten.
Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgroßgeräte müssen seit 1998 mit dem EU-Label ausgezeichnet werden. Das EU-Label gibt Auskunft darüber, wie effizient das Gerät mit dem verbrauchten Strom und Wasser arbeitet. Auf dem europaweit einheitlichen Kennzeichen sind die wichtigsten technischen Daten wie Strom- und Wasserverbrauch aufgeführt. So gekennzeichnete Geräte werden auf den ersten Blick mit anderen Geräten derselben Gerätegruppe vergleichbar. Das EU-Label trägt zur Kaufentscheidung bei.
Bislang ging das EU-Label aus einer Rahmenrichtlinie der Europäischen Union hervor, die den Verkauf und die Entwicklung von besonders sparsamen Haushaltsgeräten fördern soll. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser EU-Richtlinie durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und durch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV). Seit Ende 2008 wurde die EU-Rahmenrichtlinie um das Regelungsverfahren mit Kontrolle (Komitologie-Verfahren) erweitert. Seitdem ist es möglich, die grafische und inhaltliche Gestaltung des EU-Labels zu überarbeiten und weitere Haushaltsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik ebenfalls durch produktspezifische Durchführungsverordnungen zu erfassen.
Generell muss jedes in Verkaufsräumen ausgestellte Gerät mit dem jeweiligen EU-Label ausgezeichnet werden. Auch für alle über den Versand- oder Internethandel angebotene Geräte ist die Etikettierung mit dem EU-Label Pflicht.
Das EU-Label gilt für folgende Gerätegruppen:
- Kühl- und Gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Elektrobacköfen
- Lichtquellen (Haushaltslampen)
- Raumklimageräte
- Fernseher (voraussichtlich ab Mitte 2011)
Die dena ist seit 2002 nationale Informations- und Koordinationsstelle für die Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung in Deutschland. In dieser Funktion ist sie Ansprechpartnerin für Hersteller, Handel und Verbraucher zu allen Fragen rund um das EU-Label. Darüber hinaus unterstützt die dena das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in fachlichen Fragestellungen bei der Weiterentwicklung der Rahmenrichtlinie 92/75/EG und der Durchführungsrichtlinien.
Zur Website der InitiativeEnergieEffizienz
Neugestaltung des EU Labels.
Am 30. und 31.03.2009 haben die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten im Regulierungsausschuss der EU-Kommission die Richtlinienentwürfe zur Neugestaltung der EU-einheitlichen Energieverbrauchskennzeichnung befürwortet. Nach einer Übergangsfrist soll ab 1. Januar 2011 das neue EU-Label für Kühl- und Gefriergeräte sowie für Waschmaschinen verbindlich werden.
Pressemitteilung zur Neugestaltung des EU-Labels
Hintergrundinformationen zur Neugestaltung des EU-Labels (91KB, PDF)
Good Practice Energieeffizienz.
Energieeffizienzprojekte aus der Praxis durch die dena zur Nachahmung empfohlen.
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