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Der Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland.
Die EU-Staaten sind verpflichtet, in drei zeitlich aufeinander folgenden Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen (NEEAP) ihre Politik zur Umsetzung der europäischen EDL-Richtlinie gegenüber der EU-Kommission darzustellen.
Mit Fälligkeit jeweils am 30. Juni 2007, 2011 und 2014 geben die EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission darin Anhaltspunkte dafür, mit welcher Strategie und welchen Anstrengungen sie die Ziele der EDL-Richtlinie umsetzen wollen.
Der NEEAP enthält eine Bestandsaufnahme der bereits existierenden Maßnahmen und benennt Zwischen- sowie Abschlussziele aller Bemühungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EDL-Richtlinie. Aus dem Ziel, die Effizienz der Endenergienutzung zu steigern sowie die Energiedienstleistungsmärkte zu entwickeln und zu fördern, leiten sich die entsprechenden konkreten Inhalte des Aktionsplans ab.
Gefordert ist zudem eine zunehmende statistische Konkretisierung der Erfolge und verbleibenden Potenziale. Nach Artikel 4 (2) der EU-EDL-Richtlinie ist jeder EU-Mitgliedsstaat verpflichtet, ein Zwischenziel für das dritte Jahr des Anwendungszeitraums der EDL-Richtlinie zu benennen, also für das Ende des Jahres 2010.
Gemäß Artikel 14 der EDL-Richtlinie werden im NEEAP solche Maßnahmen aufgeführt, die optional dazu beitragen,
- die geforderten Energieeffizienzziele zu erreichen,
- die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors zu erfüllen,
- die geforderte Information und Beratung von Endkunden sicherzustellen.
Die EU-Kommission wird mit Hilfe eines Ausschusses gemäß Artikel 16 der EDL-Richtlinie (Komitologieverfahren) ein harmonisiertes Modell zur Messung und Berechnung von Energieeinsparungen entwickeln.
Good Practice Energieeffizienz.
Energieeffizienzprojekte aus der Praxis durch die dena zur Nachahmung empfohlen.
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