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Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland 2007
Die Bundesregierung hat 2007 unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den ersten nEEAP für Deutschland aufgestellt und am 27. September 2007 der EU-Kommission vorgelegt.
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (nEEAP) der Bundesrepublik Deutschland
Grundprinzipien
Der erste nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (nEEAP) der Bundesregierung orientiert sich an den folgenden Grundprinzipien:
- Fokussierung der Maßnahmen auf (Teil-)Sektoren und Endenergieanwendungen mit einem hohen wirtschaftlich erschließbaren Endenergieeinsparpotenzial
- Auf- und Ausbau von Dienstleistungsangeboten zur effizienten Nutzung von Wärme, Kraft und Beleuchtung für Endkunden in allen Verbrauchssektoren
- Schaffung und Erweiterung von Märkten bzw. Steigerung des Absatzes energieeffizienter Produkte, Techniken und Verfahren auf Endkundenmärkten
- Verstärkung des Angebotes zur Vermarktung inkl. Finanzierungsleistungen für energieeffiziente Produkte, Techniken und Verfahren
- Bereitstellung qualifizierter Informationen, zielgruppenorientierter Beratung und Audits sowie Erarbeitung und Festlegung von Standards und Normen, die die o.g. Aktivitäten unterstützen, ihre breite Anwendung vereinfachen und die Akteure motivieren
- Nutzung von Synergieeffekten durch Vernetzung der Marktakteure bei der Erarbeitung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen
Der nEEAP enthält Projektionen und alternative Überlegungen der Bundesregierung, durch welche Instrumente und Maßnahmen das von der Richtlinie vorgegebene indikative Einsparziel erreicht werden kann.
Schwerpunkte des nEEAP
Der deutsche nEEAP 2007 umfasst folgende inhaltliche Schwerpunkte:
- Strategische Grundüberlegungen
- Bestimmung des nationalen Energieeinsparrichtwertes
- Beschreibung bereits bestehender Maßnahmen
- Zusätzliche bzw. zu erweiternde staatlich induzierte Maßnahmen
- Spezifische Maßnahmen gemäß EDL-Richtlinie
Alternativen
Die im nEEAP dargestellten Energieeinsparmaßnahmen sind Leitlinien, an denen sich die Umsetzung der EDL-Richtlinie unter dem Grundsatz technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit orientieren soll. Deshalb gibt die Bundesregierung zu den zu erwartenden quantitativen Energieeinsparwirkungen verschiedener Politiken und Maßnahmen auch instrumentelle Alternativen an.
Darüber hinaus wird damit gerechnet, dass sich nicht alle genannten Instrumente und Maßnahmen in vollem Umfang als umsetzbar erweisen und dass nicht alle Instrumente die angenommene Energieeinsparung erzielen werden.