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Der Rat der Europäischen Union stimmt EU-Energieeffizienz-Richtlinie zu
Ein Jahr nach dem ersten Entwurf zur EU-Energieeffizienzrichtlinie, hat der Rat der Europäischen Union am 04. Oktober 2012 die EU-Richtlinie angenommen und den Weg für deren Inkrafttreten freigemacht.
Das 2007 beschlossene Ziel, den Primärenergieverbrauch in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, wird die EU nach aktuellen Schätzungen der Kommission nur zur Hälfte erreichen, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Daher hat die EU-Kommission eine neue Energieeffizienz-Richtlinie vorgeschlagen, mit der dieses Ziel doch noch erreicht werden soll. Am 04. Oktober 2012 hat in der letzten Instanz auch der Rat der Europäischen Union die neue Energieeffizienz-Richtlinie angenommen, so dass diese bereits im November in Kraft treten kann. Die neue Richtlinie soll die bisherigen Richtlinien zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen sowie zu KWK ersetzen und folgende zentrale Elemente beinhalten:
- Festlegung verbindlicher Ziele der Mitgliedsstaaten zur Senkung des Energieverbrauchs bis 2020 (Artikel 3)
- Einführung von Energieeffizienzverpflichtungssystemen (oder alternativen Instrumenten), mit denen Energieversorger verpflichtet werden, beim Endkunden Energieeinsparungen in Höhe von jährlich 1,5 % zu erzielen (Artikel 6)
- Sanierung von jährlich 3 % der öffentlichen Gebäude der Zentralregierungen (Artikel 4).
Die Energieeffizienz-Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft. Im Anschluss haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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