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Die Marktakteure
Die Ziele der EDL-Richtlinie sollen mit vielfältigen Maßnahmen erreicht werden, die ineinander greifen und zusammenwirken. Alle Maßnahmen werden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen, Gesetzgebungsinitiativen oder anderen Regelungen mit gleichwertiger Wirkung realisiert.
Maßgebliche Akteure gemäß Artikel 6 der EDL-Richtlinie sind neben den EU-Mitgliedsstaaten folgende Marktakteure:
- Energieverteiler
- Verteilnetzbetreiber
- Energielieferanten
- Endverbraucher
Die Kommunikationspalttform energieeffizienz-online bietet den Marktakteuren eine Projektbörse, die Dienstleistungs- und Projektangebote zusammenbringt.
Projektbörse für Energieeffizienzprojekte
Dem öffentlichen Sektor kommt bei der Umsetzung der EDL-Richtlinie eine besondere Vorbildfunktion zu (Artikel 5). Der öffentliche Sektor soll umfassende Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, die in kürzester Zeit zu deutlichen Energieeinsparungen führen. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen sollen breit kommuniziert werden, um so Endverbraucher und Unternehmen für die Erhöhung der Energieeffizienz sowie die Reduzierung des Energieverbrauchs zu sensibilisieren und zum Nachahmen zu motivieren.
Die Marktakteure leisten Beiträge zum Energieeinsparziel der EDL-Richtlinie, indem sie Energieeinsparmaßnahmen planen, umsetzen und die erzielten Ergebnisse nachweisen. Die auf die EDL-Richtlinie verpflichteten Marktakteure können gemeinsam mit Marktpartnern, die Energieeffizienzmaßnahmen und Energiedienstleistungen anbieten, Energieeinsparungen für ihre Kunden realisieren. Solche Marktpartner können z.B. Anbieter energieeffizienter Produkte, Systeme und Dienstleistungen sowie Verbände, Energieagenturen, Contracting-Unternehmen und Energieberater sein. Gemeinsam leisten die verpflichteten Akteure mit den Marktpartnern einen wichtigen Beitrag dazu, innovative Energieeffizienzmaßnahmen mit wirtschaftlichem Nutzen für alle Beteiligten zu entwickeln.