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Europäische Verordnungen und Richtlinien
Der Europäische Rechtsakt mit der stärksten Wirkung sind Verordnungen. Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union, die in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurden. Sie sind auch ohne die Umsetzung in nationales Recht in allen ihren Teilen verbindlich und gelten mit Ihrem Inkrafttreten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichermaßen. Verordnungen können in zwei weitere Formen unterschieden werden, die delegierte Verordnung und die Durchführungsverordnung. Delegierte Verordnungen können die bestehende Verordnung ergänzen oder ändern und Durchführungsverordnungen regeln die technischen Einzelheiten zu den wesentlichen Bestimmungen einer Verordnung. Diese beiden Unterarten von Verordnungen entlasten das Parlament und den Rat, indem die Kommission ermächtigt wird, beide Rechtsakte durchzuführen.
Gegenüber Verordnungen geben die Richtlinien der EU lediglich verbindliche Ziele vor, die von den Mitgliedstaaten innerhalb einer vorgegebenen Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bei der Umsetzung der EU-RL in nationale Gesetze oder nationale Verordnungen wird den Mitgliedstaaten ein gewisser Spielraum gegeben in dem sie ihre Maßnahmen zur Zielerreichung eigenständig definieren dürfen. Europäische Richtlinien müssen jedoch so genau, konkret und verständlich verfasst sein, dass sie auch von den nationalen Behörden angewandt werden können. Wenn sie nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden können, entfalten sie eine unmittelbare Wirkung und dürfen von den Mitgliedstaaten angewandt werden.
Eine weitere Form der Richtlinien sind die so genannten Rahmenrichtlinien, deren detaillierte Regelungen durch nachfolgende Richtlinien („Tochterrichtlinien“) umgesetzt werden. In Rahmenrichtlinien kann die Verabschiedung einzelner detaillierter technischer Richtlinien bereits festgelegt werden, wodurch die Verwirklichung des Binnenmarktes durch den Gesetzgeber beschleunigt und erleichtert wird.
Nationale Gesetze und Verordnungen
Die Umsetzung des Europäischen Rechts erfolgt in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen. An oberster Stelle stehen die Gesetze, die eine vom Staat festgesetzte rechtlich bindende Vorschrift sind. Gesetze sind Rechtsnormen, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Gesetzgeber (Legislative) verabschiedet wurden.
Verordnungen hingegen sind Rechtsnormen, die durch die Regierung oder eine Verwaltungsstelle (Exekutive) erlassen worden sind, jedoch keines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens bedürfen. Jedoch muss die Exekutive für den Erlass von Verordnungen durch ein Gesetz (das die Legislative in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen hat) ermächtigt sein.
Normen und Standards
Standards sind im internationalen Sprachgebrauch bekannt als allgemeine Regeln oder auch als Normen. Im Deutschen unterscheidet man jedoch die Begriffe Norm und Standard anhand der Grundsätze, denen die Normungsarbeit unterliegt, wie z. B. Freiwilligkeit, Öffentlichkeit, Beteiligung aller interessierten Kreise und Konsens. Ziel der Normung ist es, den Handel und Austausch mit Waren und Dienstleitungen zu fördern und Handelshemmnisse zu vermeiden oder abzubauen, indem Anforderungen an Waren oder Dienstleistungen festgelegt werden.
Standards hingegen können von einem Kreis von Unternehmen (z. B. Industriestandards) oder auch nur einem Unternehmen (z. B. Werksnormen) unter Ausschluss der Öffentlichkeit erarbeitet werden. Ein Standard kann sich im Laufe der Zeit entwickeln, indem sich ein bestimmtes Produkt oder Verfahren durch die Praxis der Anwender und Hersteller als richtig und nützlich erwiesen hat.
Da Standards ohne die Einhaltung von festgelegten Verfahren, wie z. B. Beteiligung der Öffentlichkeit oder Konsensfindung, wesentlich schneller erarbeitet werden können als Normen, dienen sie oft als Grundlage für die spätere Normungsarbeit.
Als Beispiel für einen Standard, der sich weltweit bewährt hat, kann man das Betriebssystem Microsoft Windows anführen. Neben Windows gibt es diverse andere Betriebssysteme, die sich jedoch nicht so stark auf dem internationalen Markt durchsetzen konnten.
Normen (vgl. DIN-Normen) haben eine staatsentlastende Wirkung, da sie den Staat im Rahmen seiner Gesetzgebungstätigkeit unterstützen, indem die rechtlichen, technischen und sonstigen Rahmenbedingungen der Gesetze und Verordnungen detailliert und durch konkrete Maßnahmen beschrieben werden. Sie spiegeln den aktuellen Stand der Technik wieder und schreiben ihn flexibel fort. Jedoch besitzen Normen i. d. R. lediglich den Charakter von Empfehlungen und haben keine rechtsverbindliche Wirkung. Dennoch gibt es hier zwei Ausnahmen:
1. Werden Normen in Gesetzen zitiert oder wird in einem Gesetz darauf verwiesen, dann bekommen sie eine rechtsverbindliche Wirkung und ihre Anwendung wird für die von dem Gesetz betroffenen Bereiche verpflichtend.
2. Werden Normen in Verträgen von Geschäftspartnern herangezogen, dann wird deren Anwendung für beide Parteien zur Pflicht.
Die Normung kann in drei Ebenen eingeteilt werden.
1. Auf der ersten Ebene handelt es sich um rein nationale Normen, die sogenannten „DIN-Normen“. Diese sind ausschließlich durch die Mitarbeit von Vertretern deutscher Stakeholder entstanden und gelten vorwiegend für den deutschen Binnenmarkt.
2. Die nächst höhere Ebene sind „EN-Normen“. Diese werden auf Europäischer Ebene erarbeitet und spiegeln die Interessen von Stakeholdern aus den 32 Mitgliedstaaten beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) in Brüssel. EN-Normen müssen nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten unverändert übernommen werden (vgl. DIN EN-Normen) und haben die Zielsetzung, den Europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren indem sie Handelshemmnisse abbauen.
3. Auf der obersten Ebene sind die „ISO-Normen“. Diese werden auf internationaler Ebene erarbeitet und spiegeln die Interessen der über 150 Länder, die als Mitglieder bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) in Genf vertreten sind. Im Gegensatz zu den Europäischen Normen gibt es für ISO-Normen keine Übernahmepflicht für die Mitglieder. Werden ISO-Normen in Deutschland freiwillig übernommen, so tragen sie den Titel „DIN ISO-Normen“. Werden ISO-Normen jedoch vom CEN übernommen, dann wird Ihre Übernahme auch in den CEN-Mitgliedstaaten zur Pflicht (vgl. „DIN EN ISO-Normen“).
Gütesiegel
Gütesiegel sind grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten oder Dienstleistungen, die eine Aussage über die Qualität, Sicherheitsanforderungen oder Umwelteigenschaften der Güter treffen. Die auf dieser Seite aufgelisteten Gütesiegel werden auch als Umweltzeichen oder Ökolabel bezeichnet, die Produkte und Dienstleistungen kennzeichnen, die innerhalb einer Produktgruppe besonders umweltfreundlich sind.
Ziel der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen mit einem Umweltzeichen ist es, die Kaufentscheidung des Nutzers für umweltfreundliche Produkte zu erleichtern, indem er durch die so vereinfachte Information eine Aussage zur Umweltverträglichkeit des Produktes treffen kann. Gleichzeitig sollen Umweltzeichen auch die Hersteller von Produkten oder die Anbieter von Dienstleistungen dazu bewegen, die von ihnen angebotenen Güter umweltfreundlicher zu gestalten, da sie damit ihr Unternehmensimage verbessern und ihren Umsatz steigern können.
Good Practice Energieeffizienz.
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