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Die Energieeffizienz-Aktionspläne der Bundesrepublik Deutschland
Im Rahmen der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission drei aufeinander folgende nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) - jeweils zum 30. Juni 2007, 2011 und 2014 - vorzulegen. Mit den NEEAP weisen Sie die politischen Rahmenbedingungen und ihre Bemühungen um die Umsetzung der EDL-Richtlinie nach und geben einen Ausblick auf die geplanten Energieeffizienzmaßnahmen und die zu erreichenden Ziele.
Die Bundesregierung ist dieser Pflicht in den Jahren 2007 und 2011 - unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) - nachgekommen und hat die ersten NEEAP für Deutschland aufgestellt und der EU-Kommission vorgelegt.
Der erste Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan 2007
Mit dem ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) der Bundesregierung wurde eine Strategie zur Beurteilung der Energieeinsparungen erarbeitet und umgesetzt. Zusätzlich wurde der nationale Energieeinsparrichtwert bestimmt, ein Zwischenziel für die bis 2010 zu erzielenden Einsparungen festgelegt und die bereits bestehenden Energieeffizienzmaßnahmen sowie zusätzliche, zu erweiternde staatlich induzierte Maßnahmen beschrieben.
Dabei orientiert sich der erste NEEAP an folgenden Grundprinzipien:
- Fokussierung der Maßnahmen auf (Teil-)Sektoren und Endenergieanwendungen mit einem hohen wirtschaftlich erschließbaren Endenergieeinsparpotenzial
- Auf- und Ausbau von Dienstleistungsangeboten zur Endenergieeinsparung (z. B. Wärme und Kraft) für Endkunden in allen Verbrauchssektoren
- Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen
- Kampagnen zur Unterstützung der Marktentwicklung für energieeffiziente Produkte, Techniken und Verfahren in allen Energieanwendungsbereichen
- Klare und hervorgehobene Darstellung der Energieeffizienzmaßnahmen im öffentlichen Sektor
Die im NEEAP dargestellten Energieeinsparmaßnahmen sind Leitlinien, an denen sich die Umsetzung der EDL-Richtlinie unter dem Grundsatz technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit orientieren soll. Deshalb gibt die Bundesregierung zu den zu erwartenden quantitativen Energieeinsparwirkungen verschiedener Politiken und Maßnahmen auch instrumentelle Alternativen an.
Darüber hinaus wird damit gerechnet, dass sich nicht alle genannten Instrumente und Maßnahmen in vollem Umfang als umsetzbar erweisen und dass nicht alle Instrumente die angenommene Energieeinsparung erzielen werden.
1.Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland
Der zweite Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan 2011
Nach den Vorgaben der EDL-Richtlinie müssen die NEEAP aus 2007 einer Evaluation unterzogen werden und unter Berücksichtigung der Ergebnisse müssen die Mitgliedstaaten ihren 2. Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan bis zum 30. Juni 2011 vorlegen. Neben der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit der Vorbereitung des 2. NEEAP betrauten Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die weiteren inhaltlich betroffenen Bundesministerien, die Institute prognos und Fraunhofer ISI und - unterstützend - die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) an der Erarbeitung des 2. NEEAP beteiligt gewesen.
Nach Aussagen des zweiten Aktionsplans wird Deutschland das indikative Energieeinsparziel der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen erreichen. Die Richtlinie sieht für Deutschland einen Endenergieeinsparrichtwert von insgesamt neun Prozent bis zum Jahr 2016 vor (gemessen am jährlichen Durchschnittsverbrauch im Zeitraum 2001 bis 2005). Der Aktionsplan stützt sich bei seinen Aussagen zu den deutschen Fortschritten auf die Analyse von rund 90 Energieeffizienzmaßnahmen.
Ein Schwerpunkt des Aktionsplans liegt darüber hinaus auf einer Bestandsaufnahme des deutschen Mark-tes für Energiedienstleistungen. Dabei wird anhand einzelner Marktsegmente - zum Beispiel Contracting oder Energieaudits - der aktuelle Entwicklungsstand des Marktes sowie dessen Entwicklungspotenzial verdeutlicht. Auch Markthemmnisse, die eine weitere positive Entwicklung erschweren, werden aufge-zeigt.
2. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland
Der dritte Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan 2014
Nach den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU), mit der die EU-Richtline zur Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-RL) aufgehoben wurde, müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum 30. April 2014 und anschließend alle 3 Jahre einen Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan an die europäische Kommission übermitteln. Die NEEAPs müssen bedeutende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie erwartete und erzielte Energieeinsparungen umfassen, die sich auf das nationale Energieeffizienzziel beziehen, das die Mitgliedstaaten nach Artikel 3 Abs. 1 der EU-EnEff-RL der Kommission mitgeteilt haben. Dazu zählen unter anderem auch Maßnahmen bei der Energieversorgung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung sowie beim Endergieverbrauch.
Die Bundesregierung hat mit dem aktuellen NEEAP ihre Berichtspflicht erfüllt und informiert darüber hinaus über aktuelle Rahmenbedingungen und Erfolge der Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Der NEEAP 2014 dokumentiert nach Aussage der Bundesregierung die Anstrengungen und Fortschritte, die dabei in den vergangenen Jahren in der Energieeffizienzpolitik in Deutschland erzielt wurden.
Neben der Veröffentlichung der bisherigen und für die nächsten Jahre zu erwartenden Einsparungen, wird darüber hinaus ein Überblick über die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen in Deutschland gegeben. Daraus leitet die Bundesregierung ab, dass der deutsche Energiedienstleistungsmarkt ein lebendiger und wachsender Markt ist, dem eine postive zukünftige Entwicklung prognostiziert wird.
3. Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) der Bundesrepublik Deutschland
Good Practice Energieeffizienz.
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